Stand: August 2026

Öffentliche Mittel für Ihr Typenhaus

Nur Programme, die tatsächlich gelten und beantragbar sind — keine Ankündigungen, keine Koalitionsvertrags-Absichten. Diese Übersicht wird bei Änderungen der Förderkulisse aktualisiert.

Aktuell nutzbare Programme

Bundesebene, geltendes Recht
KfW 297
Zentraler Baustein

Klimafreundlicher Neubau — Selbstnutzer

Zinsverbilligter Kredit für Neubauten ab Effizienzhaus-40-Standard. Ein Typenhaus24 auf EH40-Basis mit Wärmepumpe + PV erfüllt die technischen Voraussetzungen im Regelfall.

Kreditbetragbis 100.000 € / Wohneinheit
mit QNG-Siegelbis 150.000 € / Wohneinheit
Zinssatz (Stand 2.3.2026)ab 0,6 % (EH40)
Antragswegvor Baubeginn, über Hausbank + Energieeffizienz-Experte
BAFA
Ergänzend

Zuschuss Wärmepumpe im Neubau

Zusätzlicher Investitionszuschuss für förderfähige Wärmepumpen-Typen, kombinierbar mit KfW 297 — nicht für dieselben Kostenbestandteile (keine Doppelförderung).

Zuschusshöhebis zu 35 % der förderfähigen Kosten
Voraussetzungmind. EH40, zertifizierte Technik
Antragswegvor Baubeginn
Land
Regional prüfen

Landesförderprogramme Norddeutschland

Ergänzend zur Bundesförderung möglich (IB.SH Schleswig-Holstein, NBank Niedersachsen, IFB Hamburg). Konditionen ändern sich häufiger als Bundesprogramme — vor Antragstellung direkt bei der jeweiligen Landesbank prüfen.

GrESt
Nur Hamburg

Grunderwerbsteuer-Ermäßigung für Ersterwerber

In Hamburg gilt seit 2023 eine Ermäßigung für Ersterwerber bei der Grunderwerbsteuer. In den übrigen norddeutschen Bundesländern (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen) gibt es aktuell keine vergleichbare Regelung — dort ist mit dem vollen Steuersatz zu kalkulieren.

Nicht förderfähig / nicht existent

Zur Klarstellung — häufige Verwechslungen

KfW 458 gilt ausschließlich für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden (Bauantrag mindestens 5 Jahre alt) — nicht für Neubauten. Für Typenhaus24 ist dieses Programm nicht nutzbar.

Bundesweiter Grunderwerbsteuer-Freibetrag für Ersterwerber ist im Koalitionsvertrag 2025 als Absicht formuliert, aber bislang nicht umgesetzt — es handelt sich um eine politische Diskussion, nicht um geltendes Recht. Bei der Kostenkalkulation ist weiterhin der volle landesübliche Steuersatz anzusetzen.